Autor: Ingrid |
Hallo, zahlen private Krankenkassen eigentlich eine Behandlung oder muss man dass selber zahlen? Vielen Dank für eine Antwort |
Dr. Uwe Schwichtenberg Experte Beiträge:264 | 2005-08-21 |
Sehr geehrte Fragestellerin, Vor dem Sklerosieren oder Lasern sollte eine dopplersonographische Untersuchung der Beinvenen und eine digitale Photoplethysmographie erfolgen, um eine wesentliche venöse Abflußstörung auszuschließen. Es hat keinen Sinn, Besenreiser zu sklerosieren, wenn in Wirklichkeit ein Klappenschaden in der Leiste vorliegt, der operativ saniert werden muss. So wäre das Wiederauftreten der Besenreiser vorprogrammiert. Diese Kosten trägt sowohl die gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung. Das Sklerosieren (Veröden) größerer Venen, die ein funktionelles Problem darstellen, ist zu Lasten der gesetzlichen und auch der privaten Krankenversicherung möglich. Das Sklerosieren aus "rein ästhetischen Gründen" ist üblicherweise nicht Gegenstand einer Krankenversicherung. Erfahrungsgemäß sind die privaten Krankenversicherungen in diesem Punkt jedoch nicht "kleinlich". Eine normale Sklerosierungstherapie wird häufig erstattet, ohne dass zwischen ästhetischer oder medizinischer Indikation unterschieden wird. Die Anwendung eines Lasers jedoch wird üblicherweise als sicherer Anhalt für eine ästhetische Indikation gesehen und nur in Ausnahmefällen erstattet. Ihr Dr. Uwe Schwichtenberg |
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