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Expertenrat zur Behandlung von Besenreisern, Krampfadern und offenen Beinen

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Thema: OP Krampfadern und Besenreisern
2008-11-03
Autor:
Marci
Guten Morgen,

meine Frau möchte sich im neuen Jahr die Krampfadern sowie Besenreiser operativ entfernen lassen. Ab wann kann sie wieder arbeiten? Sie übt einen Bürojob aus (sitzen und laufen im wechsel)!

Fällt dies für die KV unter Schönheits-OP oder nicht?

Dank für Ihre Hilfe.

MfG

Marci
Dr. Uwe Schwichtenberg

Experte
Beiträge:264
2008-11-04

Sehr geehrter Marci


Nach einer Krampfaderoperation muss man keine Bettruhe halten, sondern soll in Bewegung sein. Ein Bürojob (sitzen und gehen im Wechsel) kann daher schon sehr bald nach der OP wieder ausgeübt werden.

Je nach Zahl und Größe der betroffenen Krampfadern und auch in Abhängigkeit von der OP-Technik können die OP-Wunden unterschiedlich schmerzhaft sein. Das Schmerzempfinden ist auch von Patient zu Patient unterschiedlich. Ich hatte schon Patienten, die am Folgetag nach einer Krampfaderoperation wieder gearbeitet haben und andere sahen sich auch nach 14 Tagen noch nicht dazu in der Lage. Dazwischen liegt m.E. die "gesunde Mitte". Letztendlich kann das für den Einzelfall aber nur der zuständige Operateur beantworten.

Funktionell bedeutsame Krampfadern sind eine Kassenleistung. Besenreiser sind definitionsgemäß ein ästhetisches Phänomen und nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.


Dr. Uwe Schwichtenberg

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letzte Aktualisierung dieser Seite am: 12.01.2022
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