Autor: gerda |
Sehr geehrter Herr Dr. Schwichtenberg, zahlt die Krankenkasse neue Venenstrümpfe? Brauche ich ein Rezept? vielen dank |
Dr. Uwe Schwichtenberg Experte Beiträge:264 | 2010-12-15 |
Sehr geehrte Fragestellerin Bei Krampfaderleiden werden Kompressionsstrümpfe (üblicherweise der Kompressionsklasse 2) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Im Normalfall ist eine Neuverordnung alle 6 Monate möglich, da es mit zunehmender Nutzungsdauer zu einem Nachlassen der Elastizität kommt. Die Verordnung erfolgt mittels Rezept, welches Sie in manchen Apotheken oder im Sanitätshaus Ihrer Wahl einlösen können. Wie bei Medikamenten wird ggf. die gesetzliche Zuzahlung fällig. Ihr Dr. Uwe Schwichtenberg |
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